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Krankenkassen sind Träger der Krankenversicherung, wobei es sowohl gesetzliche als auch private Krankenkassen gibt. Zu den Kunden der gesetzlichen Krankenkassen gehören die Pflichtversicherten, das heißt Arbeitnehmer, die keiner geringfügigen Beschäftigung nachgehen. Geringfügige Beschäftigungen werden in Deutschland mittlerweile als Minijobs bezeichnet und stellen Hilfstätigkeiten dar oder Gelegenheitsjobs. Wer im Rahmen eines Minijobs Einkünfte erzielt, der zahlt keine Sozialversicherungsbeiträge und muss daher selber zuschauen, wie er sich versichern kann. Als Alternative steht die freiwillige Krankenversicherung, welche gesetzliche Krankenkassen anbieten.
Diese unterscheidet sich von der gesetzlichen Pflichtversicherung insofern, als die Beiträge pauschal anfallen und nicht vom Bruttoeinkommen abhängen. Was die Leistungen anbelangt, so weisen sie den gleichen Umfang auf wie die gesetzliche Pflichtversicherung. Eine noch viel günstigere Alternative ist die Familienversicherung, bei der die Beiträge nur für den Hauptversicherten anfallen. Doch von ihr können nur Kinder unter 24 Jahre oder der Ehepartner profitieren.
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