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Die Bezeichnung Minijob hat sich mittlerweile etabliert und ist vielen geläufig. Sie bezeichnet eine geringfügige Tätigkeit, bei der es in der Regel um einen Gelegenheitsjob handelt oder um eine Hilfstätigkeit. Es gilt die Bedingung, dass die monatlichen Einkünfte unter 400 Euro liegen müssen, ansonsten vielen Sozialabgaben an. Auf diese Weise ist der Arbeitnehmer aber von der Sozialversicherungspflicht befreit und kann über das ganz Geld verfügen, das am Ende des Monats verdient wird. Es fragt sich natürlich, wie es mit der Krankenversicherung steht, wenn keine Sozialversicherung besteht.
Menschen, die einer geringfügigen Tätigkeit nachgehen, haben die Möglichkeit, in die Familienversicherung aufgenommen zu werden oder eine freiwillige Krankenversicherung abzuschließen. Die Familienversicherung stellt eine optimale Alternative dar, weil dabei keine Kosten entstehen. Denn die Beiträge bleiben die gleichen und auf den Hauptversicherungsnehmer beschränkt. Allerdings gilt die Familienversicherung nur für Personen, die unter 24 Jahre alt sind, sodass ältere geringfügig Beschäftigte eine freiwillige Krankenversicherung abschließen müssen. Diese gleicht in Bezug auf die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und ist an Tarife gebunden.
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