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Bei Annahme eines Minijobs auf 400 Euro Basis entsteht kein neuer Anspruch auf Zahlung einer Krankenversicherung. Für den Arbeitnehmer bleibt die Anstellung abgaben- und steuerfrei. Hier sind die 400 Euro Brutto gleich dem gezahlten Netto. Anders ist die Angelegenheit, wenn der Arbeitnehmer eine weitere Tätigkeit ausübt, so zum Beispiel einen weiteren Minijob. Die Sozialbeiträge steigen langsam linear von 4 Prozent bei einem Verdienst von 401 Euro bis auf ungefähr 21 Prozent bei einem monatlichen Gesamteinkommen von 800 Euro.
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