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Ein Minijob ist, wie die Bezeichnung vermittelt, keine Vollzeittätigkeit, sondern eine geringfügige Beschäftigung, bei der die Einkünfte nicht höher als 400 Euro im Monat liegen dürfen. Wird diese Grenze überschritten, ist der Arbeitnehmer dazu verpflichtet. Sozialversicherungsbeiträge zu leisten. Diese Sozialversicherung selbst, eingeführt im Jahr 1883, besteht aus insgesamt fünf Versicherungszweigen, von denen einer die Krankenversicherung ist. Der Versicherungsträger, meistens eine Krankenkasse, garantiert eine Grundversorgung im Krankheitsfall, setzt aber voraus, dass monatlich Beiträge gezahlt werden.
Wenn es sich um einen Minijob handelt, der nicht an die Sozialversicherung geknüpft ist, dann muss die Krankenversicherung auf anderem Wege abgeschlossen werden. Die günstigste Variante ist die Familienversicherung, in die jedoch nur Kinder und der Ehepartner aufgenommen werden können. Kinder über 24 Jahre dürfen nicht mehr in die Familienversicherung aufgenommen werden und müssen auf die Alternative der freiwilligen Krankenversicherung umschwenken. Diese weist das Charakteristikum auf, an Tarife gebunden zu sein und in Bezug auf die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zu ähneln.
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