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Die gesetzliche Krankenversicherung enthält Leistungen, die zur Grundversorgung gehören. Eine von ihnen ist das Muttergeld, unter welchem Zahlungen zu verstehen sind, welche die Krankenkasse als Träger der gesetzlichen Krankenversicherung während der Zeit des Mutterschutzes garantieren. Zur Zeit beträgt das Muttergeld 13 Euro pro Kalendertag, wobei die Differenz zum Einkommen vom Arbeitgeber bezahlt wird. Was die private Krankenversicherung anbelangt, so gibt es zwischen beiden Formen gewissen Unterschiede. Der Unterschied bezieht sich vor allem auf die Summe des Muttergeldes, das im Fall der privaten Krankenversicherung viel niedriger ist.
Der Versicherungsnehmer muss zunächst einen Antrag auf Muttergeld stellen und erhält dann insgesamt höchstens 210 Euro. Somit weist die gesetzliche Krankenversicherung in diesem Punkt bessere Leistungen auf, was ein Vorteil ist. Solche Details werden aber vor Abschluss einer privaten Krankenversicherung geklärt, sodass jeder Versicherungsnehmer sich vorbereiten kann. Wer also als Arbeitnehmer die Möglichkeit hat, in die private Krankenversicherung zu wechseln, der sollte das Muttergeld berücksichtigen.
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