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Ein ehemaliger Student kann, wenn seine Einkommen sehr gering ist, für die Rückzahlung des BAföG-Darlehens bis zu einem höheren Einkommen zurückgestellt werden. Der vorzeitigen Tilgung des Darlehens wird dann ein Nachlass gewährt. Wenn man sein Darlehen ganz oder teilweise vorzeitig auflöst, kann auf Antrag von der Darlehensschuld einen Nachlass erhalten. Der Nachlass ist abhängig von der Höhe des Darlehens und kann bis zu 50 Prozent des Darlehens beantragen. Über die einzelnen Regelungen muss man sich aber bei dem BAföG-Amt informieren, wo die Sachbearbeiter dann alles erklären.
Handelt es sich aber um ein ganz gewöhnliches Darlehen, dann kommt es recht selten vor, dass ein Nachlass gewährt wird. Schließlich stellt das Kreditgeschäft das Wesen der Geschäftstätigkeit der Banken dar. Und ein Nachlass ist immer mit Geldeinbußen verbunden, die keine Bank erleiden möchte. Wenn Nachlässe gewährt werden, dann nur in solchen Fällen, in denen die Kreditnehmer eine wirklich sehr hohe Summe in Anspruch nehmen, sodass den Banken ein großer Gewinn garantiert ist.
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