Volltextsuche:
Im Allgemeinen versteht man unter Nebentätigkeit solche Tätigkeiten, die zusätzlich neben dem Hauptberuf ausgeübt werden und nicht mehr als ein Drittel der Arbeitszeit einer Vollzeitstelle einnehmen. Es gibt dabei den Unterschied zwischen selbstständiger und nicht-selbstständiger Nebentätigkeit. Für die Nichtselbständigkeit sprechen vor allem Weisungsgebundenheit, feste Arbeitszeiten und die Eingliederung in betriebliche Organisationen. Dagegen weisen Merkmale wie „freie Wahl von Ort, Zeit und Dauer" auf eine selbständig ausgeübte Tätigkeit hin Wer eine selbständige Nebentätigkeit ausübt, ist für die ordnungsgemäße Versteuerung selbst verantwortlich
Die Württembergische Gemeindeversicherung wurde 1921 in... mehr
In erster Linie sind Kunstversicherungen auf... mehr
Das Versicherungswesen ist umfassend, wie so... mehr
Die Württembergische Gemeinde Versicherung (WGV) wurde... mehr
Die Institution BaFin kennt man vielleicht... mehr