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Eine Risiko-Lebensversicherung gehört bei all jenen in den Policenordner, die Hinterbliebene (Mann, Frau, Kinder, Eltern) zu versorgen haben. Sie ist nicht als Geldanlage gedacht. Die Versicherung zahlt die vertraglich vereinbarte Summe ausschließlich im Todesfall. Stirbt der Versicherte während der Laufzeit nicht, tritt die Versicherung nicht in Kraft. Dafür sind die Prämien erheblich niedriger.
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