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Von einer "ordentlichen Kündigung" sprechen wir dann, wenn keiner der zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigten Gründe vorliegt. Die ordentliche Kündigung ist nur zum Ende des laufenden Versicherungsjahres möglich. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate, d.h., zwischen Zugang der Kündigung und dem Ende des Vertrages müssen drei volle Kalendermonate liegen. Fällt der letzte Tag der Erklärungsfrist auf einen Samstag oder Sonn- bzw. Feiertag, ist die Kündigungsfrist auch dann gewahrt, wenn die Kündigung am nächsten Werktag zugegangen ist.
Eine ordentliche Kündigung braucht nicht begründet zu werden. Sie kann auf einzelne Personen oder Tarife beschränkt werden.
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