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Wenn man einen Arbeitsplatz hat, dann muss man nach dem deutschen Gesundheitssystem einen monatlichen Beitrag in die Rentenkasse zahlen. Dies wird dann zum Vorteil, wenn man selber alt wird und aus dem Erwerbsleben ausscheidet. Allerdings ist die Rente heutzutage nicht sicher, weshalb manche Betriebe die Möglichkeit bieten, dass sich die Arbeitnehmer bei ihnen eine Eigenversorgungsversicherung abschließen. Auch dafür ist Eigenkapital von Nöten, das monatlich einzuzahlen ist. Da der Betrieb mit diesem Geld arbeitet, zahlt er dafür, dass der Arbeitnehmer ihm für eine bestimmte Zeit sein Geld zur Verfügung stellt, ein Entgelt.
Dies ist auch das Fremdkapital, das monatlich zum Eigenkapital hinzukommt. Diese Verpflichtungen, die der Betrieb eingeht, werden in der Fachsprache auch Pensionsrückstellungen bezeichnet. Der Begriff ist auf die Steuerbilanz zu beziehen, wobei die Pensionsrückstellungen auf der Bilanzpassivseite ihre Verwendung finden. Bei der Berechnung der Pensionsrückstellungen werden die Gewinn- und die Verlustziffern herangezogen.
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