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Sowohl die Pflege- als auch die Krankenversicherung sind Elemente bzw. Versicherungszweige, aus denen die Sozialversicherung besteht. Es handelt sich daher um gesetzliche Versicherungen, die auch Körperschaften des öffentlichen Rechts als Versicherungsträger haben. Mit der Pflegeversicherung wird das Risiko abgedeckt, es mit zu hohen Kosten zu tun zu bekommen, wenn man zum Pflegefall wird. Die Krankenversicherung garantiert hingegen eine Grundversorgung im Falle von Krankheiten als auch Unfällen. Allerdings sind beide gesetzlichen Formen recht unbefriedigend, weil die Leistungen recht bescheiden ausfallen.
Doch gibt es die Möglichkeit, sowohl eine private Pflege- als auch eine private Krankenversicherung abzuschließen. Beide Formen sind als Ergänzungen gedacht, damit bestimmte Leistungen garantiert bleiben. Besonders empfehlenswert ist die private Pflegeversicherung, weil dadurch viel Geld gespart werden kann, falls es tatsächlich dazu kommt, dass man selbst zum Pflegefall wird. Denn die Kosten für den Aufenthalt in einem Pflegeheim sind hoch und können nicht durch die gesetzlichen Pflegeversicherung gedeckt werden.
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