Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung wurde 1995 in die Pflichtversicherungen des Sozialversicherungsgesetzes aufgenommen und deckt, im Falle der anerkannten Pflegebedürftigkeit der Versicherten einen Teil der Aufwendungen zur häuslichen und zur stationären Pflege in Form von Geld- und Sachleistungen. Dabei wird zwischen drei Pflegestufen: erheblicher Pflegebedürftigkeit, schwerer und schwerster Pflegebedürftigkeit unterschieden und dem entsprechend wird auch die Höhe der Auszahlungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung berechnet.


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