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Die Krankenversicherung ist in Deutschland eine Pflichtversicherung, um die keiner herumkommt. Man kann sich entweder gesetzlich oder privat versichern, wobei es diesbezüglich klar geklärt ist, wann welche Alternative wahrgenommen werden kann bzw. werden muss. Gesetzlich versichert sind zum Beispiel alle Arbeitnehmer, deren Arbeitsplatz an die Sozialversicherung gebunden ist. Die Pflichtversicherung können hingegen nur Selbständige, Freiberufler oder Beamte abschließen. Im Prinzip können auch Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung wechseln, doch müssen sie dafür bestimmte Bedingungen erfüllen.
Die größte Bedingung ist der Nachweis, dass das eigene Jahresbruttoeinkommen die Pflichtversicherungsgrenze überschreitet. Diese liegt im Jahr 2009 bei 44.100 Euro, kann sich aber schon bald ändern. Wer also ein größeres Gehalt aufweist, der kann den Wechsel ohne Bedenken vornehmen, wobei man sich bewusst sein muss, dass der Rückwechsel nur dann stattfinden kann, wenn das Einkommen wieder unter die Pflichtversicherungsgrenze fällt. Ob man das riskieren möchte, muss deshalb vorher gut überlegt werden.
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