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Ab 01. Januar 2007 gibt es eine neue Beitragsbemessungsgrenze und Pflichtversicherungsgrenze für Arbeitnehmer, die sich privat krankenversichern wollen. Folgende Beitragsbemessungsgrenzen gelten: Pflichtversicherungsgrenze: 2007: 47.700,- € (bzw. mtl.
3.975,00 €). Beitragsbemessungsgrenze: 2007: 42.750,- € (bzw. mtl. 3.562,50 €) Beitragsbemessungsgrenze sagt aus, dass bis zu dieser Summe Krankenversicherungsbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung zu zahlen sind. Einkommen, das über dieser Grenze liegen, werden wird nicht mit Krankenversicherungsbeiträgen belastet.
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