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In eine private Krankenkasse kann gewechselt werden, wenn man nicht unter die Versicherungspflicht fällt. Das gilt unabhängig vom Einkommen für selbstständig Tätige. Ausgenommen sind hierbei Gärtner, Landwirte, Künstler und Publizisten, die zunächst der Versicherungspflicht unterliegen. Selbstständige in Heilberufen, wozu Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Tierärzte zählen, können lediglich Krankentagegeldversicherungen abschließen. Arbeitnehmer können sich aus der Pflichtmitgliedschaft einer gesetzlichen Krankenversicherung für 49 € monatlich - viando.de/content/krankenkasse.php">Krankenkasse lösen, wenn deren jährliches Bruttoeinkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Zum Bruttoeinkommen werden auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie regelmäßige Leistungsbonuszahlungen gezählt. Behandlungskosten werden normalerweise gemäß der GOÄ... mehr Der behandelnde Arzt darf nun in... mehr Durch Reformen wurden die gesetzlichen Die Berufsbezeichnung Krankengymnast wurde 1994 durch... mehr Für das Jahr 2009 ist eine... mehr
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