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Versicherte der Privaten Krankenkassen können ohne Gesundheitsprüfung (Risikoprüfung) denVersicherungsschutz reduzieren oder in einen Tarif mit geringeren Leistungen wechseln. Sobald die Mitglieder mehr Leistungen wünschen und zu einem höheren Tarif wechseln wollen, muss eine Gesundheitsprüfung erfolgen. Wenn aber die Erhöhung wegen tariflicher Bestimmungen, wie beispielsweise Leistungsanpassung oder Änderung der Beihilfeansprüche, zustande kommt, ist die Anpassung innerhalb bestimmter Fristen ohne Gesundheitsprüfung möglich.
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