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Die Beitragsentwicklung in der PKV unterliegt anderen Kriterien wie in der gesetzlichen Krankenversicherung. Maßgeblich für die Berechnung der Beiträge ist das Äquivalenzprinzip. Dannach besteht ein Zusammenhang nach Umfang der Leistung und Beitragshöhe. Da die Inanspruchnahme von Leistungen mit zunehmenden Lebensalter steigt, hängt die höhe der Beiträge auch vom Eintrittalter ab.
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