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Krankenkassenbeiträge konnten noch vor nicht so langer Zeit in beiden Zweigen durchgeführt werden, sowohl in der gesetzlichen als auch in der privaten Krankenversicherung. Doch seit Januar 2009 gibt der Gesetzgeber den Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung vor, sodass ein Preisvergleich nicht mehr vorgenommen werden kann. Der Beitragssatz liegt bei 15,5 % und ist einheitlich. Anders ist es jedoch in der privaten Krankenversicherung, wo jede Krankenkasse autonom ihre Beiträge festlegt. Diese werden nicht vom Bruttoeinkommen der Versicherten abhängig gemacht, sondern richten sich nach Tarifen.
Von diesen gibt es mehrere, weil sie Leistungen jeweils in einem unterschiedlichen Grad umfassen. Man kann sich aber mit Hilfe diverser Internetportale mit den verschiedenen Angeboten vertraut machen und Vergleiche anstellen. Ein Preisvergleich ist in der private Krankenversicherung Gang und Gäbe und wird sogar von Verbraucherschutzorganisationen wie der Stiftung Warentest regelmäßig durchgeführt. An deren Ergebnissen kann man sich als Verbraucher orientieren und daraufhin eine passende Versicherung abschließen.
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