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Die gesetzliche Krankenversicherung, die zur Pflicht wird, sobald eine sozialversicherungspflichtige Arbeit angenommen wird, garantiert lediglich die Grundversorgung, zu der nicht die Zahnbehandlungen zählen. Was diese anbelangt, so muss sich der Versicherte oft an den Kosten selber beteiligen. Nicht selten muss dieser sogar den ganzen Betrag übernehmen, was besonders schmerzhaft sein kann. Um sich vor den Kosten beim Zahnarzt zu schützen, muss eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden, was auch bei jeder Krankenkasse getan werden kann, ob es sich nun um eine gesetzliche oder um eine private Krankenkasse handelt.
Jede Zahnzusatzversicherung weist einen anderen Leistungsumfang auf, der vom Versicherungsnehmer gut studiert werden sollte. Darüber hinaus unterscheiden sich die Zahnzusatzversicherung in Bezug auf die Tarife, was vor allem daran liegt, dass die Krankenkassen in dieser Hinsicht autonom sind. Um sich gegen die Konkurrenz durchzusetzen, werden unterschiedliche Tarife angeboten. Auf diese Weise können die Kunden gezielt angesprochen werden.
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