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Wenn Ihr Jahres-Bruttogehalt die Jahresarbeitsentgeldgrenze übersteigt oder Sie sich selbständig machen, können Sie sich entweder bei einer gesetzlichen Krankenkasse wie der AOK freiwillig versichern, oder eine private Krankenversicherung wählen. Diese wirken zwar auf den ersten Blick oft attraktiv, doch meist gilt: Einmal Private, immer Private. Nur bei Arbeitslosigkeit oder geringem Einkommen bei fester Anstellung kann dann noch in eine gesetzliche Kasse gewechselt werden.
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