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In die private Krankenversicherung darf als Arbeitnehmer dann wechseln, wenn man einen Lohn aufweisen kann, der über die Versicherungspflichtgrenze hinaus geht. Zur Zeit liegt die Versicherungspflichtgrenze bei 48.600 Euro brutto, die in einem Jahr nicht leicht zu verdienen sind. Der Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung fällt dann ebenfalls nicht leicht, weil zunächst nachgewiesen werden muss, dass das Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze gesunken ist. Wer sich völlig von der Sozialversicherung loslöst, was mittels eines Antrags zu bewerkstelligen ist, der kann den Rückwechsel überhaupt nicht vornehmen.
Die einzige Möglichkeit besteht darin, arbeitslos zu werden, weil die Agentur für Arbeit jeden Kunden sozialversichert. Doch das ist keine lukrative Alternative. Auch der Wechsel in die private Krankenversicherung muss gut überlegt werden, weil trotz umfassender Leistungen der Beitrag viel höher ist. Zum anderen steigt er, wie es heißt, im Durchschnitt alle 12 Jahre. Das ist vor allem dem medizinischen Fortschritt zu verdanken, wobei es andere Gründe für eine Beitragserhöhung gibt.
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