Privatdarlehen

Es gibt generell zwei Formen der Fremdfinanzierung. Es gibt zunächst die Möglichkeit, einen Kredit bei einem Bankinstitut aufzunehmen, wobei man dann ein Entgelt zahlen muss. Dieses heißt in der Finanzsprache auch Zinsen und geht aus dem Zusammenspiel von Zinssatz und Kreditsumme hervor. Es gibt auch die Form des Privatdarlehens, das sich von dem Kredit, den Banken vergeben, dadurch unterscheidet, dass die Kreditgeber dabei nicht auf der Grundlage eines Gewerbes handelt. Meistens handelt es sich dabei um Verwandte, Freunde oder sogar um Bekannte, die den Kredit gewähren.


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Der Privatkredit muss auch nicht unbedingt an Zinsen geknüpft werden, weil eben nahestehende Menschen ihn vergeben. Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass man keinen Schufanachweis vorlegen muss, um seine Bonität zu beweisen. Bei Banken gehört jedoch der Schufanachweis oft zu den Voraussetzungen. Allerdings schafft der Privatkredit auch Anreize zu Betrügereien, weil der Kreditnehmer es dann mit der Rückzahlung nicht ganz ernst nehmen kann. Absichern kann man sich als Kreditgeber eines Privatdarlehens durch einen Vertrag, doch sollte dieser juristisch korrekte Formulierungen enthalten.

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