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Private Darlehensverträge beziehen sich immer auf eine Kreditvereinbarung zwischen zwei Privatpersonen. Stellt eine Person einer anderen eine gewisse Geldsumme zur Verfügung, sollte dies in schriftlicher Form - durch private Darlehensverträge - fixiert werden. Neben der Nennung von Name und Adresse müssen private Darlehensverträge auch die Unterschriften beider Parteien enthalten. Ansonsten sind private Darlehensverträge ungültig. Private Darlehensverträge haben einen Schwerpunkt - die Höhe des Darlehens, festgehalten in numerischer und wörtlicher Form.
Private Darlehensverträge sind für beide Seiten eine Art Sicherungsinstrument. Als private Darlehen werden auch Kredite bezeichnet, die an Privatpersonen vergeben werden, nicht an Unternehmen oder Firmen. Meistens dient ein solches Darlehen dazu, ein Haus zu kaufen oder Konsumwünsche jeglicher Art zu befriedigen. Aufgrund dessen existieren solche Kredite wie Autokredit, Notebookkredit oder Konsumentenkredit.
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