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Wenn beide Ehepartner berufstätig sind und nur einer über der Beitragsbemessungsgrenze verdient, muss der geringer verdienende Partner in der gesetzliche Krankenkasse bleiben. Kinder bleibenin diesem Fall bei dem geringer verdienenden Elternteil in der gesetzliche Krankenkasse oder bei dem höher verdienenden privat versichert werden.
Dafür ist aber ein eigener Beitrag fällig. Nur wenn beide Ehepartner über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen und das höher verdienende Elternteil in der gesetzliche Krankenkasse bleibt, haben die Kinder einen Anspruch auf beitragsfreie Familienversicherung.
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