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Den Wechsel in die private Krankenversicherung möchte so mancher vornehmen, schließlich ist die private Krankenversicherung viel vorteilhafter als die gesetzliche Krankenversicherung, jedenfalls was die Leistungen anbelangt. Während die gesetzliche Krankenversicherung lediglich die Grundversorgung garantiert, profitieren Privatversicherte von Leistungen wie der Chefarztbehandlung oder von Heilpraktiken. Aber auch die Praxisgebühr wird übernommen, wenn man den Hausarzt besucht. Allerdings ist es nicht jedem gestattet, eine private Krankenversicherung abzuschließen, weil man dafür einen bestimmten Status aufweisen muss. Selbständige, Freiberufler, Beamte, aber auch Studenten, die bestimmte Bedingungen erfüllen müssen, können eine private Krankenversicherung abschließen.
Arbeitnehmer müssen hingegen mit der gesetzlichen Krankenversicherung vorlieb nehmen, es sei den sie gehören zu den Großverdienern. Wer nämlich nachweisen kann, dass sein Einkommen mindestens drei Jahre lang die Versicherungspflichtgrenze überschritten hat, der hat die Möglichkeit, in die private Krankenversicherung zu wechseln. Zur Zeit liegt die Versicherungspflichtgrenze bei genau 48.600 Euro, die jährlich brutto zu verdienen sind.
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