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Angestellte im öffentlichen Dienst sind im Grunde genommen Arbeitnehmer, jedoch im öffentlichen Dienst. Früher unterschieden sich Angestellte noch dadurch von gewöhnlichen Arbeitnehmern, also von Arbeitern, indem sie meistens bei Ersatzkasse versichert waren, Arbeiter hingegen bei Allgemeinen Ortskrankenkassen. Doch das änderte sich mit der Krankenkassenreform, sodass mittlerweile jeder frei wählen darf, bei welchem Träger er versichert sein möchte. Angestellte des öffentlichen Dienstes sind keine Beamten, können jedoch unter bestimmten Bedingungen eine private Krankenversicherung abschließen.
Eine solche ist in der Regel mit mehr Vorteilen verbunden, weil der Privatversicherte beispielsweise von Heilpraktikerleistungen profitiert, im Krankenhaus in einem Einbettzimmer unterkommt und vom Cherart behandelt wird. Zum anderen fallen die Wartezeiten beim Hausarzt kurz aus, und auch die Praxisgebühr wird übernommen. Welche Tarife es für Angestellte gibt, dass kann man auf Portalen in Erfahrung bringen, die sich mit der privaten Krankenversicherung intensiv beschäftigen und einen kostenlosen Vergleich anbieten.
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