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Wenn Ihr Jahres-Bruttogehalt die Jahresarbeitsentgeldgrenze übersteigt oder Sie sich selbständig machen, können Sie sich entweder bei einer gesetzlichen Krankenkasse wie der AOK freiwillig versichern, oder eine private Krankenversicherung wählen. Diese wirken zwar auf den ersten Blick oft attraktiv, doch meist gilt: Einmal Private, immer Private. Nur bei Arbeitslosigkeit oder geringem Einkommen bei fester Anstellung kann dann noch in eine gesetzliche Kasse gewechselt werden.
Zum 01.01.2007 haben über 150 gesetzliche... mehr
Wenn man Kinder privat versichern möchte... mehr
Die jeweilige Beitragsatz der gesetzlichen
Die meisten Rehakliniken findet man in... mehr
Es gibt eine unüberschaubare Vielzahl von... mehr