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Der Arbeitgeber spielt im Rahmen der Sozialversicherung eine große Rolle, da auch er sich an Beiträge beteiligt. Wenn ein Arbeitnehmer am Ende des Monats Beiträge leistet, ob es sich nun um die Renten- oder die Krankenversicherung handelt, dann tut er das nicht allein. Vor allem tut er es lediglich zur Hälfte – die andere wird vom Arbeitgeber übernommen. Es ist also gesetzlich geregelt, dass sich der Arbeitgeber im Rahmen der Krankenversicherung an den Beiträgen des Arbeitnehmers beteiligt.
Doch das bleibt keineswegs auf die gesetzliche Krankenversicherung beschränkt. Wenn ein Arbeitnehmer den Sprung in die private Krankenversicherung schafft, dann kann er auch davon ausgehen, dass die Hälfte der Beiträge vom Arbeitgeber übernommen wird. Was die Beiträge des Arbeitgebers anbelangt, so gehen sie nur bis zur Höchstgrenze, alles, was drüber geht, muss der Arbeitnehmer selber decken. Doch das ist nur bei Arbeitnehmern der Fall, deren Tarife sehr hoch sind.
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