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Die Arbeitslosigkeit ist gefürchtet, doch kann sie manchmal sehr willkommen sein. Sie ist es dann, wenn es sich um die Krankenversicherung handelt. Diese gibt es bekanntlich in zwei Varianten, in der gesetzlichen und in der privaten. Gesetzlich ist jeder Arbeitnehmer versichert, weil mit jeder Arbeitsplatz in Deutschland an die Sozialversicherung gebunden ist. Die private Krankenversicherung kann hingegen nur von Selbständigen, Freiberuflern als auch von Beamten abgeschlossen werden. Wer als Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung wechseln möchte, der muss ein Einkommen beziehen, das über die Versicherungspflichtgrenze geht.
Diese liegt zur Zeit bei 48.600 Euro im Jahr. Wer diese Summe brutto verdient, der kann sich durch einen Antrag vollends von der Sozialversicherung lösen. Allerdings gibt es dann keinen Weg zurück mehr, es sei den es kommt wieder zur Arbeitslosigkeit. Denn die Agentur für Arbeit versichert alle ihre Kunden in der gesetzlichen Krankenversicherung, womit der Rückwechsel perfekt, wenn auch teuer bezahlt wird.
Krankengeld wird von der gesetzlichen
Informationen und Kennzahlen über eine
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