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Die Bedingungen der privaten Krankenversicherung sind in der Regel klar. Nicht alle Bürgerinnen und Bürger sind berechtigt, eine private Krankenversicherung abzuschließen. Wer einer Arbeit in einem Unternehmen bzw. in einer Firma nachgeht, der ist sozialversichert und zahlt somit im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung Beiträge. Der Wechsel in die private Krankenversicherung darf nicht vorgenommen werden, es sei denn der Arbeitnehmer verdient im Jahr mehr als 45.900 Euro brutto. Dieser Betrag stellt nämlich die Versicherungspflichtgrenze dar. Zu den Bedingungen gehört es auch, dass Anwärter auf den Abschluss einer privaten Krankenversicherung eine Gesundheitsprüfung über sich ergehen lassen müssen.
Diese ist besonders für die Festlegung des Beitrags wichtig, wobei gilt, dass gesunde Menschen von günstigeren Tarifen profitieren. Gesundheitlich angeschlagene Versicherte müssen hingegen einen höheren Beitrag leisten. Eine Rolle für die Festelegung der Beitragshöhe ist aber auch das Alter oder das Geschlecht, dem der Versicherte angehört.
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