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Eheleute können entweder private oder gesetzlich versichert werden, je nachdem, welchen Status sie aufweisen. Sind beide Partner Arbeitnehmer, dann sind sie in der Regel gesetzlich versichert, es sei denn sie haben jeweils ein Einkommen, das die Versicherungspflichtgrenze überschreitet. Denn dann gibt es die Möglichkeit, in die private Krankenversicherung zu wechseln. Verdient ein Ehepartner zu wenig, um sozialversichert werden zu können, dann kann er in die Familienversicherung aufgenommen werden. Diese Möglichkeit bleibt bei der privaten Krankenversicherung aus.
Der Ehepartner kann nicht in die Familienversicherung aufgenommen werden, wenn der andere privat versichert ist. Es bleibt dann nur noch die Möglichkeit, entweder eine freiwillige Krankenversicherung abzuschließen oder ebenfalls eine private. Die letztere Variante ist mit höheren Beiträgen verbunden, garantiert aber gleichzeitig umfassendere Leistungen. Die freiwillige Krankenversicherung hat hingegen den Status einer gesetzlichen Krankenversicherung und garantiert die gleichen Leistungen, was jedoch immer von der jeweiligen Krankenkasse abhängt.
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