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Aufgrund der günstigen Beiträge und der höheren Leistungen der PKV im Vergleich zur GKV ist das Interesse einer Mitgliedschaft in der privaten Krankenkasse sehr hoch. Ein Abschluss einer Mitgliedschaft in der PKV ist aber nur möglich, wenn der Versicherte ein bestimmtest Mindesteinkommen (Versicherungspflichtgrenze) erreicht. Diese Grenze wurde in den letzten Jahren stetig angehoben.
Das Mindesteinkommen beträgt derzeit die Höhe eines Bruttoarbeitslohnes von 47.700 Euro jährlich. Ohne Mindesteinkommen dürfen alle Selbstständigen und Beamte Mitglieder der PKV werden.
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