Volltextsuche:
Erwerbstätige Frauen werden, wenn sie ein Kind bekommen, von der Arbeit freigestellt. Ein Einkommen erhalten sie in dieser Zeit nicht, haben jedoch das Privileg, nach der Elternzeit wieder eingestellt werden zu müssen. Darüber hinaus fallen während der Elternzeit keine Beiträge für die Krankenversicherung an, weil sie in dieser Zeit kein Einkommen haben. Doch das ist nur innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung so. Wer hingegen als Frau privat versichert ist, der muss auch während der Elternzeit Beiträge leisten.
Die einzigste Möglichkeit, die Beiträge so niedrig wie möglich zu halten, besteht darin, in einen günstigeren Tarif zu wechseln. Doch das muss früh genug getan werden, meistens im ersten Monat der Schwangerschaft. Wie günstig die Tarife sind, das muss man möglichst für in Erfahrung bringen. Es lohnt, solche Details vor Abschluss einer privaten Krankenversicherung zu klären. Denn auch solche Angelegenheiten machen die Leistungen aus.
Einige unabhingige Stiftungen machen einen Krankenkassen... mehr
Verbände vertreten die Interessen der jeweiligen... mehr
Private Krankenversicherungen... mehr
Die gesetzliche Krankenversicherung ist zwar eine... mehr
Gesetzliche Krankenkassen werden vom Staat getragen... mehr