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Die Familienversicherung ist eine Versicherungsform innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung. In die Familienversicherung werden vor allem Kinder aufgenommen, wenn sie kein eigenes Einkommen haben. Das gilt auch für den Ehepartner, der nicht auf Sozialversicherungsbasis arbeitet. Wenn nun von den Eheleuten ein Elternteil privat versichert ist, der andere hingegen gesetzlich, dann kann das Kind nur dann in die Familienversicherung aufgenommen werden, wenn der Elternteil, der privat versichert ist, weniger verdient. Verdient der Privatversicherte hingegen regelmäßig mehr und weist ein Einkommen von mindestens 4012 Euro im Monat auf, dann kann das Kind nicht mehr in die Familienversicherung aufgenommen werden.
Es muss dann eine beitragseigene Krankenversicherung abschließen. Diesbezüglich ergeben sich zwei Möglichkeiten, entweder es wird die freiwillige oder die private Krankenversicherung abgeschlossen. Die letztere Variante ist sicherlich an höhere Kosten verbunden, garantiert aber gleichzeitig umfassendere Leistungen, zumal der Tarif für junge Leute in der Regel günstig ist.
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