Volltextsuche:
Als Freiberufler werden Menschen verstanden, die eine nicht der Gewerbeordnung unterliegende Tätigkeit ausüben. Zu Freiberuflern gehören vor allem Künstler, Wissenschaftler, aber auch Journalisten. Freiberufler sind keine Arbeitnehmer und sind daher nicht an die Sozialversicherung gebunden. Um sich gegen Krankheitsfälle zu schützen, haben sie Möglichkeit, entweder eine freiwillige Krankenversicherung abzuschließen oder eine private Krankenversicherung. Die erste Alternative ist mit der gesetzlichen Krankenversicherung identisch und ist daher etwas schmal, jedenfalls was die Leistungen anbelangt.
Die private Krankenversicherung kann hingegen viel mehr bieten, zumal die Wartezeiten für Privatversicherten enorm kürzer ausfallen. Was die Beiträge anbelangt, so müssen privat versicherte Freiberufler mehr im Monat zahlen als im Rahmen der freiwilligen Krankenversicherung. Doch hier wie dort gilt ein Tarif, zu dem der Freiberufler seine Krankenversicherung abschließt. Das Angebot der privaten Krankenkassen ist groß, sodass ein Vergleich sinnvoll wäre. Ein solcher kann problemlos auf Portalen durchgeführt werden, die sich mit dem Phänomen Krankenversicherung beschäftigen.
Welche Krankenkassen kommen für Selbständige in... mehr
1883 geschah etwas, was Deutschland verändern... mehr
Die manisch depressive Krankheit, auch bekannt... mehr
Versicherung kann man sich bei Versicherungsunternehmen... mehr
Einen Krankenkassen Vergleich können Sie kostenlos... mehr