Volltextsuche:
Sind Ausländer in Deutschland tätig, dann werden sie ganz normal auf der Basis der Sozialversicherung versichert wie die deutschen Arbeitnehmer. Kommt es jedoch dazu, dass ein Ausländer nicht erwerbstätig ist, dann muss er sich privat versichern. Betont werden muss, dass die private Krankenversicherung für nicht erwerbstätige Ausländer Pflicht ist. Was die Beiträge anbelangt, so sind diese nach Tarifen geregelt, wobei gesagt werden muss, dass es ziemlich viele Tarife gibt, die sich hinsichtlich des Zwecks und der Dauer des Aufenthalts in Deutschland unterscheiden.
Der Abschluss der Krankenversicherung erfolgt, noch bevor die Reise angetreten wird. Denn, um nach Deutschland reisen zu können, benötigen die meisten Ausländer ein Visum, das sie nur dann erhalten, wenn sie eine Krankenversicherung vorzeigen können. Bei einem Arbeitsverhältnis reicht also ein Bescheid des Arbeitgebers, weil das die Garantie dafür ist, dass der Antragsteller versichert sein will. Die private Krankenversicherung muss daher schon vorher abgeschlossen werden.
Die private Krankenkasse... mehr
Betriebskrankenkassen sind Versicherungsträger der gesetzlichen Krankenversicherung... mehr
Trotz der Reform bleiben die
Die Beiträge der mehr
Die Stiftung Warentest ist eine Verbraucherorganisationen... mehr