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Selbständige sind Menschen, die ein Gewerbe angemeldet haben und ein Unternehmen führen. Sie gehören damit nicht zu den Arbeitnehmern und sind somit von der Sozialversicherung befreit. Um sich nun gegen Krankheitsfälle zu versichern, können sie entweder eine freiwillige oder eine private Krankenversicherung abschließen. Die freiwillige Krankenversicherung entspricht in Bezug auf die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, wobei die Beiträge nicht vom Bruttoeinkommen abhängen. Da die gesetzliche Krankenversicherung aber nur die Grundversorgung garantiert, stellt die private Krankenversicherung die lukrativere Variante.
Die Leistungen sind viel größer, und der Selbständige profitiert von manchen Privilegien. Beim Arzt fallen die Wartezeiten kürzer aus, und es gibt niemals das Problem, einen Termin zu finden. Wie hoch die Beiträge im Fall der privaten Krankenversicherung ausfallen, das hängt ganz stark von den Tarifen des jeweiligen Versicherungsträgers ab als auch von dem Alter, Geschlecht und dem Gesundheitszustand des Versicherten bzw. des Selbständigen.
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