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Das Gehalt spielt in Bezug auf die Krankenversicherung eine große Rolle, weil sie eine Bezugsgröße ist, von der die Höhe monatlicher Beiträge abhängt. Das ist jedenfalls im Falle der gesetzlichen Krankenversicherung, wo auf das Bruttoeinkommen ein Beitragssatz berechnet wird. Im Rahmen der privaten Krankenversicherung spiet das Gehalt auch eine Rolle, wenn auch eine andere. Hier ist die Höhe entscheidend, weil es ein Versicherungspflichtgrenze gibt, die bestimmt, ob ein Versicherter die Möglichkeit hat, in die private Krankenversicherung zu wechseln oder nicht.
Die Versicherungspflichtgrenze bzw. die Gehaltsgrenze liegt bei 45.900 Euro im Jahr. Wer so viel im Jahr brutto verdient, kann den Wechsel vornehmen, doch sollte er sich bewusst sein, dass der Wechsel zurück zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr so einfach ist. Es ist dann nachzuweisen, dass das eigene Gehalt unter die Versicherungspflichtgrenze gefallen ist. Wurde sogar ein Antrag gestellt, sich ganz von der gesetzlichen Krankenversicherung lösen zu dürfen, dann kann der Wechsel überhaupt nicht mehr vorgenommen werden.
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