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Die private und gesetzliche Krankenversicherung stehen sich als Konkurrenten gegenüber, wobei hier viel mehr Gegenmodellen gesprochen werden muss. Denn die private Krankenversicherung können nur ganz bestimmte Personen abschließen, solche, die verpflichtet sind, sich gesetzlich versichern zu müssen. Zu ihnen gehören Selbständige, Freiberufler, Beamte bzw. Angestellte im öffentlichen Dienst und schließlich Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen, das über die Versicherungspflichtgrenze hinausgeht. Die Grenze liegt zur Zeit bei 45.900 Euro. Wer also mindesten so viel brutto verdient, der hat die Gelegenheit, in die private Krankenversicherung zu wechseln.
Doch muss darauf geachtet werden, dass der Rückwechsel in die gesetzliche Krankenversicherung um einiges schwieriger ist. Es ist nämlich nachzuweisen, dass das Einkommen mindestens ein Jahr lang unter die Versicherungspflichtgrenze gesunken ist und sogar unter 3.900 Euro monatlich lag. Wer sich sogar mittels eines Antrags ganz von der gesetzlichen Krankenversicherung gelöst hat, kann überhaupt nicht zurück, es sei denn er wird arbeitslos.
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