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Sind beide Eltern Mitglied einer privaten Krankenkasse bzw. ein privat versichertes Elternteil überschreitet die Versicherungspflichtgrenze in Höhe von 3.937,50 Euro, so müssen auch die Kinder einzeln privat krankenversichert werden. Ist hingegen ein Elternteil privat versichert, verdient aber unter der Einkommensgrenze, können die Kinder beim anderen, gesetzlich versicherten Elternteil, familienversichert werden.
Gleiches gilt auch, wenn das Einkommen des gesetzlich Versicherten das Einkommen des privat Versicherten übersteigt, unabhängig von der Einkommensgrenze.
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