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Frauen, die einem Beruf nachgehen, stellen ihre Arbeit für eine bestimmte Zeit ein, wenn sie schwanger werden und ein Kind bekommen. Wer gesetzlich versichert ist und schwanger wird, der kann in die Familienversicherung wechseln, was auf jeden Fall die günstigste Variante. Das gilt jedoch nicht für Frauen, die einen privaten Versicherungsträger haben. Die private Krankenversicherung gilt in der Regel auch dann als beitragspflichtig, wenn Mutterschutz- und Erziehungszeiten bevorstehen. Das kann sehr teuer sein, weil in dieser Zeit kein Einkommen bezogen wird, Beiträge aber dennoch in der gleichen Höhe anfallen.
Die einzigste Möglichkeit, Kosten zu reduzieren, wenn es zum Mutterschutz kommt, besteht darin, in einen anderen Tarif zu wechseln. Diese Möglichkeit wird von den privaten Krankenkassen gegeben, wobei die Bedingung gilt, dass noch im ersten Monat der Schwangerschaft der Wechsel vollzogen werden muss. Wird diese Frist verpasst, kann der Wechsel nicht mehr stattfinden.
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