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Arbeitnehmer gehören in der Regel nicht zu denjenigen Personen, die eine private Krankenversicherung abschließen dürfen. Sie zahlen Beiträge, die im Rahmen einer gesetzlichen Krankenversicherung anfallen. Und von dieser können sie sich nicht loslösen, weil der Gesetzgeber es vorschreibt, dass die Arbeitsplätze an die Sozialversicherung gebunden werden müssen. Allerdings gibt es eine Ausnahme, sodass es doch manche Arbeitnehmer gibt, die in die private Krankenversicherung wechseln dürfen. Es handelt sich dabei um Großverdiener, deren jährliches Bruttogehalt über die Versicherungspflichtgrenze geht.
Diese stellt einen Betrag dar, welcher zur Zeit bei 45.900 Euro liegt. Wer also mehr verdient, der ist nicht zur Sozialversicherung verpflichtet. Der Wechsel in die private Krankenversicherung kann problemlos erfolgen, wobei man sich auch ganz von der Sozialversicherung loslösen kann. Notwendig dafür ist die Einreichung eines bestimmte Antrags. Doch dann kann der Wechsel nicht mehr rückgängig gemacht werden, weshalb dieser Schritt gut durchdacht werden will.
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