Volltextsuche:
Der Wechsel in die private Krankenversicherung ist sehr erwünscht und wird von manchen herbeigesehen. Allerdings ist der Wechsel gar nicht mal so einfach, weil dafür bestimmte Bedingungen erfüllt werden müssen. Generell ist es nur Beamten bzw. Angestellten im öffentlichen Dienst und schließlich Großverdienern möglich. Wer also im Jahr mehr als 45.900 Euro brutto verdient, der kann in die private Krankenversicherung wechseln. Doch anderen Arbeitnehmern wird der Wechsel verwehrt. Diejenigen, die sich vollends und endgültig von der gesetzlichen Krankenversicherung loslösen möchten, können das mittels einer Antragstellung tun.
Sie müssen aber bedenken, dass der Rückwechsel dann nicht mehr möglich wird. Das wünscht man sich aber, wenn das Einkommen sinkt, die Beiträge aber gleich bleiben. Die einzigste Möglichkeit, sich wieder gesetzlich versichern zu können, besteht darin, arbeitslos zu werden. Denn die Agentur für Arbeit versichert jeden Antragsteller gesetzlich. Ob man aber dieses Risiko, welches mit der Arbeitslosigkeit verbunden ist, auf sich nimmt, ist immer zu überdenken.
Günstige Krankenkassen erheben derzeit einen Beitrag... mehr
Staatliche Krankenkassen bemessen die Höhe der... mehr
Beamte sind Menschen, die für den... mehr
Die BundesInnungskrankenkasse... mehr
Das Krankenhausentgeltgesetz bestimmt die Regeln des... mehr