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Die private Krankenversicherung stellt eine Alternative zur gesetzlichen Versicherung dar. Ab einem bestimmten Einkommen genießt der Arbeitgeber das Recht in eine private Versicherung überzuwechseln.
Bei der privaten KV werden die Kassenbeträge nicht nach dem Solidarprinzip erhoben, d.h. jeder Versicherte zahlt einen jährlich festgelegten Prozentsatz seines monatlichen Einkommens, sondern individuell austariert.
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Der für die Leistungen der