Privatpatient

Auch Privatpatient können durch Inanspruchnahme der Wahlleistung persönliche und privatärztliche Behandlung gegen zusätzliches Honorar durch die liquidationsberechtigten Hochschulärzte behandelt werden. Als Privatpatient bekommen Sie nach Inanspruchnahme einer ärztlichen Behandlung eine Rechnung. Manche Ärzte prüfen sogar die Bonität des zu behandelnden Privatpatient. Der Privatpatient kann dann die Rechnung seiner Versicherung zur Rückerstattung vorlegen.


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