Volltextsuche:
Auch Privatpatient können durch Inanspruchnahme der Wahlleistung persönliche und privatärztliche Behandlung gegen zusätzliches Honorar durch die liquidationsberechtigten Hochschulärzte behandelt werden. Als Privatpatient bekommen Sie nach Inanspruchnahme einer ärztlichen Behandlung eine Rechnung. Manche Ärzte prüfen sogar die Bonität des zu behandelnden Privatpatient. Der Privatpatient kann dann die Rechnung seiner Versicherung zur Rückerstattung vorlegen.
Kann der Ehemann in die gesetzliche... mehr
Um als Selbstständiger mehr
Von Berufsunfähigkeit spricht man, wenn jemand... mehr
Zur Beitragskalkulation der mehr
Die Dialogversicherung wurde 1971 als "Erste... mehr