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Menschen, die lange im Berufsleben sind, möchten endlich aussteigen und in den Ruhestand gehen. Diese Zeit ist deswegen so attraktiv, weil ein Einkommen garantiert ist, ohne dass dafür gearbeitet werden muss. Der Staat hat in den letzten Jahren ein Modell entwickelt, mit dem der Übergang in den Ruhestand erleichtert werden soll. Es handelt sich dabei um die Altersteilzeit. Wie aus dem Namen hervorgeht, kann der Arbeitnehmer in den letzten fünf Jahren seine Arbeitszeit verkürzen, was auf zwei Wegen passieren kann.
Es besteht die Möglichkeit 2,5 Jahre vorher aus dem Berufsleben zu scheiden oder bis zum Schluss durchzuarbeiten, jedoch täglich vier statt acht Stunden. Aufgrund der Verkürzung der Arbeit fällt auch der Lohn niedriger aus, doch profitiert der Arbeitnehmer von Aufstockungsbeiträgen. Diese unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt, da sie steuerliche Entgeltersatzleistungen darstellen. Sie werden also im Zuge des Progressionsvorbehaltes bei der Ermittlung des Steuersatzes herangezogen. Es kommt also zu einem höheren Steuersatz, der auf die übrigen steuerpflichtigen Einkünfte bezogen wird.
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