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Der Begriff Progressionsvorbehalt ist nicht weitverbreitet und kommt im alltäglichen Sprachgebrauch so gut wie nie vor. Das liegt daran, dass er im Steuerrecht eine Rolle spielt, sodass er einen juristischen Terminus technicus darstellt. Der Inhalt dieses Begriffs kann folgendermaßen beschrieben werden: da es in Deutschland Einkünfte gibt, die nicht der Steuer unterliegen, also steuerfrei sind, können einige von ihnen zur Folge haben, dass der Steuersatz bei Einkünften erhöht wird, die steuerpflichtig sind. Der Progressionsvorbehalt spielt nicht nur im Einkommenssteuerrecht Deutschlands eine Rolle, sondern auch in dem der Schweiz oder Österreichs.
Was die Einkünfte anbelangt, die mit dem Progressionsvorbehalt in Verbindung stehen, so gehört auf jeden Fall das Arbeitslosengeld dazu, ferner das Übergangsgeld, das Insolvenzgeld, das Kurzarbeitergeld oder das Elterngeld usw. Wer sich in dieser Hinsicht informieren möchte oder Hilfe braucht, der bekommt sie beim Steuerberater, der sich mit solchen Angelegenheiten gut auskennt und sich für eine Beratung zur Verfügung stellt.
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