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Die gesetzliche Krankenversicherung ist so aufgebaut, dass die Versicherten gegen monatliche Beiträge eine gesundheitliche Grundversorgung genießen. Es ist jedoch das Verdienst des Sozialstaates, als welchen sich Deutschland versteht, dass die Lasten der Versicherten gerecht verteilt sind. Denn der Beitrag wird in Bezug auf seine Höhe vom Bruttoeinkommen abhängig gemacht, auf das der Beitragssatz bezogen wird. Wer einen großes Einkommen aufweist, der muss auch höhere Beiträge zahlen. Früher waren die Krankenkassen noch autonom in der Festlegung des Beitragssatzes, sodass es zu Unterschieden kam.
Doch das änderte sich seit dem 1. Januar 2009, als nämlich die Gesundheitsreform eingeführt wurde. Sie brachte es mit sich, dass nun der Beitragssatz vom Gesetzgeber vorgegeben wird, und zwar einheitlich. Diese Neuregelung tangiert die Privatversicherten nicht, die sich an Tarife halten müssen und meistens einen pauschalen Beitrag leisten. Das Gleiche gilt auch für diejenigen, die eine freiwillige Krankenversicherung abschließen.
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