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Arbeitnehmer, die mit ihrem Bruttojahresgehalt über die Jahresarbeitsentgeltgrenze kommen, und Selbstständige haben die Wahl. Sie können zwischen einer freiwilligen Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse und einer privaten Krankenversicherung wählen. Im Falle einer Privatversicherung empfiehlt es sich, unterhaltsberechtigte Familienmitglieder, also den nicht berufstätigen Ehepartner und die Kinder, mitzuversichern.
Bei einem Wechsel in eine private Krankenversicherung kommt man auch automatisch in die private Pflegeversicherung.
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