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Versicherungsnehmer haben das Recht auf Leistungen aus ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung, sobald die Berufsunfähigkeit, das heißt die gesundheitlich begründete Verhinderung an der Ausübung des erlernten Berufes, durch ein ärztliches Gutachten bescheinigt wurde. Dieses Recht steht ihnen auch zu, wenn Sie im Besitz eines Vermögens sind oder durch eine anderweitige Tätigkeit ein gutes Einkommen erwirtschaften. Damit der Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente nicht gerichtlich eingeklagt werden muss, empfiehlt es sich, ein Versicherungsunternehmen mit einer niederen Prozessquote zu wählen.
Berufsunfähigkeitsversicherungen werden darüber hinaus zu sehr unterschiedlichen Preisen, Leistungen und Konditionen angeboten, so dass es sich lohnt, sie vor Vertragsabschluss einem kostenfreien, unabhängigen Vergleich im Internet zu unterziehen.
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